Auf welchen Paragraphen stützt sich die Erstattung der Bewerbungskosten?

„Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungssuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. Als unterstützende Leistungen können Kosten für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten) übernommen werden.“

„(1) Im Interesse einer schnellen Bewilligung und Abwicklung der Leistungen ist es zulässig, diese pauschaliert zu erbringen. (2) Bei Pauschalierung nach Absatz 1 ist je Bewerbung ein Betrag von 5 € zu erstatten. Dabei können nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die von der Antragstellerin / dem Antragsteller nachgewiesen werden.“

Was genau bedeuten die Paragraphen?

Konkret heißt das, dass Sie bis zu 300 € pro Kalenderjahr von der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt oder Ihrem Jobcenter / Ihrer ARGE) für Ihre Bewerbungskosten wiederbekommen können. In der Regel werden pro Bewerbung 5 € erstattet. Man spricht hier von einer pauschalen Erstattung. Diese Pauschale kann jedoch in der Höhe des Betrages von Arbeitsamt zu Arbeitsamt unterschiedlich sein.

Das Wort „können“ bedeutet, dass kein allgemeiner Rechtsanspruch auf die Erstattung besteht. Mit anderen Worten, Sie müssen VORHER das schriftliche OK von der Arbeitsagentur bekommen.

Bin ich berechtigt für die Erstattung?

Um Bewerbungskosten vom Arbeitsamt erstattet zu bekommen, müssen Sie prüfen, ob Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

Falls nicht, dann können Sie die immer noch Ihre Bewerbungskosten steuerlich geltend machen.

Vorgehen für die Erstattung

Prüfen Sie ob in Ihrer Eingliederungsvereinbarung festgehalten ist, dass Sie die Bewerbungskosten erstattet bekommen. Wissen Sie nichts von einer solchen Vereinbarung, sprechen Sie Ihrem Betreuer beim Arbeitsamt bzw. Ihrem Jobcenter / Ihrer ARGE:

a) Die Erstattung von Bewerbungskosten IST in der Eingliederungsvereinbarung geregelt:

Bitte klären Sie jetzt nur noch vorab mit Ihrem Betreuer bzw. entnehmen Sie aus Ihrer Eingliederungsvereinbarung, welchen Betrag Sie pro Bewerbung erstattet bekommen. Viele Jobcenter erstatten pauschal einen Betrag von 5 €, jedoch liegt die Höhe der Erstattung im Ermessen des jeweiligen Betreuers. In der Regel bekommen Sie mit der Eingliederungsvereinbarung ein Formular, in das Sie Ihre Bewerbungen eintragen. Dieses Formular dient später als Nachweis bei der Arbeitsagentur, dass Sie Bewerbungen tatsächlich verschickt haben. Bitte füllen Sie dies wie gewöhnlich aus.

Zusätzlich notwendige Nachweise entnehmen Sie bitte Ihrer Eingliederungsvereinbarung oder erfragen Sie bei Ihrem Berater.

b) Die Erstattung von Bewerbungskosten ist NICHT in der Eingliederungsvereinbarung geregelt:

Wenn dies NICHT der Fall ist, müssen Sie BEVOR Sie Bewerbungen versenden wollen einen „Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten“ formlos bei Ihrer Arbeitsagentur stellen. Nachdem Sie das „OK“ für die Erstattung erhalten haben, können Sie Bewerbungen verschicken und bekommen im Anschluss Ihre Kosten auf Antrag erstattet.

Wie weiter oben bereits angedeutet gehen die meisten Jobcenter bzw. ARGEn dazu über eine Pauschale von 5 € pro Bewerbung zu erstatten. In der Regel erhalten Sie mit dem OK für die Erstattung der Bewerbungskosten ein Formular, in das sie Ihre Bewerbungen eintragen.

Zusätzlich notwendige Nachweise entnehmen Sie bitte Ihrer Eingliederungsvereinbarung oder erfragen Sie bei Ihrem Berater.

Wie stelle ich einen formlosen Antrag:
Empfehlenswert ist die Antragstellung per Post. Einen Musterantrag stellen wir Ihnen zum Download bereit.

Word: Antrag-auf-Erstattung-von-Bewerbungskosten
PDF: Antrag-auf-Erstattung-von-Bewerbungskosten


Unsere Empfehlung:

1. Die Regelung zur Bewerbungskostenerstattung ist immer vorher zu beantragen. Rückwirkend wird meistens die Kostenübernahme abgelehnt.

2. Beantragen Sie die Erstattung immer schriftlich.

3. Sollte man Ihnen die Kostenerstattung nicht gewähren und teilt Ihnen dies nur mündlich mit,
bestehen Sie auf eine schriftliche Begründung oder setzen sich mit uns in Verbindung.

 

 

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