Arbeitsagentur oder Ausländerbehörde sagt „Nein“ – und jetzt?

Viele internationale Bewerber erhalten irgendwann einen Anruf oder eine E-Mail mit einer scheinbar eindeutigen Aussage:

„Die Arbeitsmarktzulassung wurde abgelehnt.“

Für viele ist damit der Traum von einer Ausbildung oder einem Arbeitsplatz in Deutschland beendet.

Unsere Erfahrung zeigt jedoch:
So einfach ist es häufig nicht.

Ein Praxisfall aus unserer Beratung

Eine Bewerberin aus Nepal hatte bereits einen Ausbildungsplatz als Pflegefachfrau gefunden, einen Ausbildungsvertrag unterschrieben und ihren Wohnsitz an den Ausbildungsort verlegt.

Dann erhielt sie telefonisch die Mitteilung, dass die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit angeblich abgelehnt worden sei.

Natürlich war die Verunsicherung groß.

Anstatt jedoch sofort aufzugeben, haben wir gemeinsam den tatsächlichen Sachverhalt Schritt für Schritt überprüft.

Die Ursache war eine andere

Im Verlauf der weiteren Gespräche stellte sich heraus, dass der unterschriebene Ausbildungsvertrag der zuständigen Arbeitsmarktzulassung offenbar noch nicht vollständig vorlag.

Die Ausländerbehörde nahm den Vertrag anschließend entgegen und leitete ihn erneut an die Bundesagentur für Arbeit weiter.

Gleichzeitig erhielt unsere Bewerberin eine Fiktionsbescheinigung, damit ihr Aufenthalt bis zur endgültigen Entscheidung rechtlich abgesichert blieb.

Der ursprünglich angenommene Sachverhalt stellte sich somit als Missverständnis beziehungsweise als noch nicht abgeschlossenes Verwaltungsverfahren heraus.

Was wir daraus gelernt haben

Gerade wenn mehrere Behörden beteiligt sind, arbeiten diese nicht immer zeitgleich mit demselben Bearbeitungsstand.

Dadurch kann der Eindruck entstehen, ein Antrag sei bereits endgültig abgelehnt, obwohl tatsächlich lediglich Unterlagen fehlen oder noch nachgereicht werden müssen.

Unsere Empfehlung

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Fragen Sie nach dem konkreten Ablehnungsgrund.
  • Klären Sie, welche Unterlagen eventuell noch fehlen.
  • Reichen Sie fehlende Unterlagen möglichst kurzfristig nach.
  • Geben Sie nicht vorschnell auf.

Unsere Erfahrung

In den vergangenen Jahren haben wir mehrere vergleichbare Fälle begleitet.

Nicht selten stellte sich heraus, dass keine endgültige Ablehnung vorlag, sondern lediglich Unterlagen fehlten oder Informationen zwischen den beteiligten Behörden noch nicht vollständig übermittelt worden waren.

Deshalb gilt unser wichtigster Rat:

Hören Sie nicht beim Wort „Ablehnung“ auf – finden Sie zuerst heraus, was tatsächlich passiert ist.

Viele Verfahren lassen sich erfolgreich fortführen, wenn der tatsächliche Grund bekannt ist und die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.