Viele internationale Bewerber erhalten irgendwann einen Anruf oder eine E-Mail mit einer Aussage wie:
„Die Arbeitsagentur hat nicht zugestimmt.“ Oder: „Die Genehmigung wurde abgelehnt.“
Für viele ist das ein Schock. Manche geben an dieser Stelle sogar auf. Dabei zeigt unsere tägliche Arbeit etwas ganz anderes.
Ein Praxisfall aus unserer Beratung
Eine junge Bewerberin aus Nepal hatte bereits:
- einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag als Pflegefachfrau,
- einen festen Wohnsitz,
- und einen Antrag auf Änderung ihres Aufenthaltstitels gestellt.
Dann kam plötzlich die Nachricht: „Die Arbeitsmarktzulassung wurde abgelehnt.“ Natürlich war die Verunsicherung groß.
Gemeinsam haben wir jedoch nicht spekuliert, sondern Schritt für Schritt den tatsächlichen Sachverhalt geklärt. Dabei stellte sich heraus:
Die Arbeitsmarktzulassung wartete noch auf den unterschriebenen Ausbildungsvertrag. Dieser war im laufenden Verfahren offensichtlich noch nicht berücksichtigt worden, bzw. war zeitweise »verschwunden«..
Die Ausländerbehörde nahm den Vertrag anschließend entgegen und leitete ihn direkt an die Bundesagentur für Arbeit weiter.
Ein neuer Antrag musste nicht gestellt werden.
Das Verfahren konnte fortgesetzt werden.
Was wir daraus gelernt haben
Nicht jede vermeintliche Ablehnung bedeutet, dass Ihr Antrag endgültig gescheitert ist.
Häufig liegen ganz andere Ursachen vor:
- Unterlagen fehlen.
- Dokumente wurden noch nicht weitergeleitet.
- Verschiedene Behörden arbeiten gleichzeitig an demselben Verfahren.
- Auch Behörden machen Fehler.
- Informationen erreichen nicht alle Beteiligten zur gleichen Zeit.
Gerade wenn mehrere Behörden beteiligt sind, entstehen solche Missverständnisse leider immer wieder.
Unsere Empfehlung
Wenn Sie eine solche Nachricht erhalten:
- ❌ Nicht in Panik geraten.
- ❌ Nicht sofort aufgeben.
- ✔ Fragen Sie nach dem konkreten Grund.
- ✔ Klären Sie, welche Unterlagen eventuell noch fehlen.
- ✔ Stimmen Sie sich mit der Ausländerbehörde und – falls erforderlich – Ihrem Arbeitgeber ab.
Oft lässt sich das Verfahren bereits durch das Nachreichen einzelner Unterlagen erfolgreich fortsetzen.
Warum wir diesen Beitrag veröffentlichen
In den vergangenen Jahren haben wir mehrere vergleichbare Fälle begleitet. Immer wieder stellen wir fest, dass internationale Bewerber das Wort „Ablehnung“ hören und davon ausgehen, dass ihr Traum von einer Ausbildung oder einem Arbeitsplatz in Deutschland beendet ist.
Unsere Erfahrung zeigt jedoch: Nicht jede Ablehnung ist eine endgültige Entscheidung. Manchmal ist sie lediglich ein Hinweis darauf, dass ein Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen werden konnte.
Unser Rat
Bleiben Sie ruhig. Sprechen Sie mit den beteiligten Behörden oder sprechen Sie mit uns. Viele Probleme können gelöst werden – auch, wenn man meint, es ist schon zu spät.