Erleichterter Abschluss von Aufhebungsverträgen bei Krankheit
Erleichterter Abschluss von Aufhebungsverträgen bei KrankheitIm Dezember 2016 hat die Bundesagentur für Arbeit ihre Geschäftsanweisung zu § 159 SGB III, d. h. zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I aktualisiert und überarbeitet.Von wesentlicher Bedeutung sind dabei die beiden folgenden Änderungen:
Quelle: Erleichterter Abschluss von Aufhebungsverträgen bei Krankheit | Human Resources Manager