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Au-pair – wichtige Information zur Zuständigkeit

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Auch zum Thema Au-pair in Deutschland erreichen uns regelmäßig Anfragen.

Daher möchten wir hier klar und transparent informieren:


Was ist ein Au-pair-Aufenthalt? #

Ein Au-pair-Aufenthalt dient in erster Linie dem
kulturellen Austausch und dem Spracherwerb.

Au-pairs leben in einer Gastfamilie und unterstützen diese
bei der Kinderbetreuung und leichten Haushaltstätigkeiten.
Im Gegenzug erhalten sie Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld.

Ein Au-pair-Aufenthalt ist:

  • keine Ausbildung,
  • keine reguläre Beschäftigung,
  • keine berufliche Qualifikation.

Unsere Zuständigkeit #

Netzwerk Arbeit e. V. ist für Au-pair-Aufenthalte nicht zuständig.

Wir vermitteln keine Au-pair-Stellen und begleiten
keine Bewerbungen für Au-pair-Aufenthalte in Deutschland.

Unser Schwerpunkt liegt auf der beruflichen Vorbereitung und Begleitung
für eine langfristige Perspektive in Deutschland, insbesondere für:

  • Ausbildungsplätze,
  • Arbeitsstellen,
  • nachhaltige berufliche Entwicklung.

Warum Au-pair für viele internationale Bewerber kein geeigneter Weg ist #

Für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern ist ein Au-pair-Aufenthalt
kein verlässlicher Einstieg in Ausbildung oder Arbeit, da:

  • der Aufenthalt zeitlich stark begrenzt ist,
  • kein reguläres Einkommen erzielt wird,
  • kein automatischer Übergang in Ausbildung oder Arbeit erfolgt,
  • der Status rechtlich klar vom Arbeitsmarkt getrennt ist.

Ein späterer Wechsel in Ausbildung oder Beschäftigung ist
nicht garantiert und oft mit zusätzlichen Hürden verbunden.


Wo Sie sich zum Thema Au-pair informieren können #

Für offizielle und verlässliche Informationen empfehlen wir folgende Stellen:


Was wir stattdessen anbieten #

Wenn Sie eine Ausbildung oder Arbeit in Deutschland
mit langfristiger Perspektive anstreben,
informieren Sie sich bitte über unsere Mitgliedschaft und unseren Service:


Zur Startseite von Netzwerk Arbeit e. V.


Hinweis:
Dieser Inhalt dient ausschließlich der Information.
Anfragen oder individuelle Anliegen werden nicht über Facebook oder LinkedIn beantwortet, sondern ausschließlich über unser Kontaktformular.
Häufige Fragen finden Sie hier: Fragen & Antworten.

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