Für viele Auszubildende zur Pflegefachkraft stellt sich die Frage, wie sie trotz begrenzter Ausbildungsvergütung und steigender Mieten finanziell über die Runden kommen können, ohne ihre Ausbildung zu gefährden. Ein regulärer Nebenjob ist aufgrund von Schichtdienst, schulischen Einsätzen und Lernphasen oft kaum möglich.
Eine interessante und rechtssichere Alternative ist die Tätigkeit als anerkannte Nachbarschaftshilfe nach § 45a SGB XI.
Dieser Beitrag erläutert, wie Auszubildende im Pflegebereich diese Möglichkeit nutzen können, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch der potenzielle Verdienst ausfällt.
1. Was ist Nachbarschaftshilfe? #
Nachbarschaftshilfe bedeutet, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen – jedoch ohne pflegerische Tätigkeiten, die einem Pflegedienst vorbehalten sind. Erlaubte Aufgaben umfassen u. a.:
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Unterstützung im Haushalt
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Einkaufen und Besorgungen
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Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen
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Aktivierende Betreuung, Gespräche, Spaziergänge
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Beaufsichtigung und Entlastung von Angehörigen
Die Leistungen werden von der Pflegekasse der betreuten Person aus dem Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat finanziert.
2. Warum ist Nachbarschaftshilfe besonders für Pflege-Azubis geeignet? #
Pflegefachkraft-Auszubildende bringen bereits viele Kompetenzen mit, die für niederschwellige Alltagsunterstützung relevant sind:
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Verantwortungsbewusstsein
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Grundkenntnisse im Umgang mit älteren oder beeinträchtigten Menschen
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Kommunikations- und Betreuungskompetenz
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Belastbarkeit und situative Sensibilität
Zugleich bietet die Nachbarschaftshilfe Vorteile, die klassische Nebenjobs kaum leisten:
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Flexible Einteilung der Einsatzzeiten
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Geringe Wochenstunden, die sich dem Ausbildungsplan anpassen lassen
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Rechtssichere Tätigkeit ohne Gefahr eines Konflikts mit dem Ausbildungsbetrieb
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Steuerlich unproblematische Aufwandsentschädigung
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Direkter Kontakt zu späteren Zielgruppen des Berufs
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Möglichkeit, im Wohnumfeld kurze Wege zu haben
3. Voraussetzungen für Auszubildende, um als Nachbarschaftshilfe anerkannt zu werden #
Die Anerkennung als Nachbarschaftshilfe richtet sich nach Landesrecht. Am Beispiel Niedersachsen gelten folgende Schritte:
Schritt 1: Teilnahme an einem kostenlosen Pflegekurs #
Dieser umfasst ca. 8–12 Stunden und wird von allen Pflegekassen angeboten.
Der Kurs dient als Basisqualifikation, auch wenn Pflege-Azubis inhaltlich schon weiter sind.
Schritt 2: Registrierung als Nachbarschaftshilfe #
Erforderlich sind u. a.:
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Kursnachweis
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Eigenerklärung zur nicht-gewerblichen Tätigkeit
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Kein gemeinsamer Haushalt mit den Pflegebedürftigen
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Keine enge Verwandtschaft
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Kurze Beschreibung der angebotenen Leistungen
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Je nach Landkreis ein erweitertes Führungszeugnis
Schritt 3: Aufnahme durch die Fachstelle für Alltagsunterstützende Angebote #
Nach Prüfung wird die Anerkennung ausgesprochen – erst ab diesem Zeitpunkt dürfen Einsätze abgerechnet werden.
4. Wie viel kann eine Pflege-Auszubildende verdienen? #
Die Vergütung erfolgt über die Pflegekasse der betreuten Personen. Richtwerte:
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10–12 Euro pro Stunde Aufwandsentschädigung
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125 Euro monatliches Budget pro Pflegebedürftigen
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Jahresgrenze für die Ehrenamtlichkeit: ca. 1.500–1.600 Euro pro Person
Beispielrechnung: #
Betreuung von drei Haushalten, je 10 Stunden pro Monat:
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3 × 125 Euro = 375 Euro monatliches Einkommen
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Gesamtstunden: 30 Stunden/Monat (flexibel einteilbar)
Für viele Auszubildende ist dies eine finanzielle Entlastung ohne Risiko, da die Tätigkeit zeitlich steuerbar ist und keine gewerbliche Anmeldung erfordert.
5. Welche Grenzen müssen beachtet werden? #
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Keine Grundpflege oder medizinische Behandlungspflege
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Keine gewerbliche Tätigkeit
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Stunden und Vergütung müssen nachvollziehbar bleiben
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Die Ausbildung hat weiterhin Priorität
Solange diese Vorgaben eingehalten werden, stellt Nachbarschaftshilfe eine vollkommen legale Form des Nebenverdiensts dar.
6. Fazit #
Für Auszubildende zur Pflegefachkraft ist die Tätigkeit als anerkannte Nachbarschaftshilfe eine ausgesprochen geeignete Möglichkeit, ein flexibles, sicheres und berufsnahes Zusatzeinkommen zu erzielen. Sie profitieren von ihrer pflegerischen Grundqualifikation, stärken ihre Praxiserfahrung und können gleichzeitig ihre finanziellen Belastungen – insbesondere durch hohe Mieten – spürbar reduzieren.
Der Einstieg ist unkompliziert, die Qualifikationsanforderungen überschaubar, und die Nachfrage von Senioren und deren Angehörigen ist hoch.