Kurzarbeitergeld auf bis zu zwei Jahre verlängert

Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember die  »Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld« beschlossen. Damit wird die Bezugsdauer für das KUG auf bis zu 24 Monate, längstens bis 31.12.2026 verlängert.

Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, haben dadurch die Möglichkeit, anstelle der regulären Bezugsdauer von 12 Monaten bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu beziehen. Der Koalitionsausschuss hatte sich am 27. November 2025 auf die Verlängerung verständigt.

Die durch Kurzarbeit frei werdenden Arbeitszeitkapazitäten können von den Betrieben z. B. für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt. Die durch Kurzarbeit frei werdenden Arbeitszeitkapazitäten können von den Betrieben z. B. für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Bei verbesserter Situation könnten die Betriebe ohne Such- und Einarbeitungsaufwände die Auslastung kurzfristig wieder erhöhen.

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Quelle: Kurzarbeitergeld auf bis zu zwei Jahre verlängert


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