Nicht kuschen – kämpfen! Wie Herr S. für sein Recht einstand und gewann

 

Ein Fall, der Mut macht
Herr S. kam mit dem Wunsch nach Deutschland, eine Ausbildung zur Pflegefachkraft zu absolvieren. Was zunächst gut begann, endete plötzlich mit einer Kündigung durch den damaligen Arbeitgeber. Für viele Migranten in Ausbildung bedeutet so ein Schritt nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern wird sofort als Gefahr für den Aufenthaltstitel empfunden. Genau diese Angst ist in vielen Fällen das größte Hindernis, sich zu wehren.

Angst als Druckmittel
Obwohl Schulen oder Arbeitgeber keine Ausweisung veranlassen können, erleben wir immer wieder, dass genau dieser Eindruck vermittelt oder empfunden wird. Ein schiefer Kommentar, ein vager Hinweis auf den “Aufenthalt” – und schon ziehen sich viele Betroffene zurück. Die Angst, aufzufallen oder sich “gegen das System” zu stellen, sitzt tief. Und sie wird – bewusst oder unbewusst – auch als Druckmittel eingesetzt.

Doch Herr S. hat sich gewehrt.
Mit unserer Unterstützung klagte er vor dem Arbeitsgericht Göttingen gegen die Kündigung – und gewann. Das Gericht stellte klar, dass die Berufsschule nicht angehört wurde, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 22 Abs. 3 BBiG). Die Kündigung war somit unwirksam. Der Arbeitgeber wurde zur Nachzahlung von 1.050 € verpflichtet. Wichtig dabei: Es ging nicht um eine Abfindung, sondern um reguläre Vergütung inklusive Sozialabgaben.

Ein Urteil mit Signalwirkung
Der finanzielle Betrag ist nur ein Teil des Erfolgs. Viel bedeutender ist: Die Ausländerbehörde erkennt nun, dass kein Fehlverhalten von Herrn S. vorlag. Auch für ihn selbst war es ein Wendepunkt: Aus Angst wurde Selbstbewusstsein. Aus “kuschen” wurde Klarheit.

Unsere Rolle als Verein
Die größte Herausforderung war nicht das juristische Verfahren, sondern die Überzeugungsarbeit im Vorfeld. Viele Migrant:innen trauen sich nicht, ihr Recht einzufordern. Erst wenn Vertrauen aufgebaut ist und eine Vollmacht vorliegt, gelingt der Schritt nach vorn. Genau hier sehen wir unsere Aufgabe als Netzwerk Arbeit e.V.: Menschen nicht nur zu beraten, sondern ihnen den Rücken zu stärken, bis sie selbst stehen können.

Was wir daraus lernen
Integration bedeutet nicht nur Sprachkurse und Bewerbungen. Sie bedeutet auch, Menschen zu ermutigen, für sich einzustehen. Der Fall von Herrn S. zeigt, wie wichtig das ist. Und wie viel erreicht werden kann, wenn jemand bereit ist zu kämpfen – und jemand da ist, der ihn dabei begleitet.


Verfasst von: Hans-Jürgen Schäfer
Organisation: Netzwerk Arbeit e.V.
www.netzwerk-arbeit.com