Preisliste Personalvermittlung – fair, transparent und planbar

Günstige Personalvermittlung für Unternehmen

In der klassischen Personalvermittlung liegt das Honorar üblicherweise bei 15 % bis 20 % des Jahresbruttoeinkommens einer Fachkraft.

Beispiel:

  • Monatsgehalt: 3.000 € brutto
  • Jahresgehalt: 36.000 €
  • Marktübliches Honorar (20 %): 7.200 €

👉 Als Verein bieten wir Ihnen eine deutlich günstigere Personalvermittlung mit flexiblen Zahlungsmodellen.


Unsere Preise in der Personalvermittlung

„Sie zahlen nur im Erfolgsfall – nicht für die Suche. Und ein Teil unseres Honorars ist zusätzlich an den erfolgreichen Verlauf der Probezeit gekoppelt.“


 

Preisgruppe A: Klassische Vermittlung

  • 1,5 Bruttomonatsgehälter
  • Zahlung: einmalig bei Abschluss des Arbeitsvertrages

👉 Ihre Vorteile:

  • niedrigster Preis
  • klare, einfache Abwicklung

Preisgruppe B: Personalvermittlung mit Integrationssicherheit

  • 1,75 Bruttomonatsgehälter
  • Zahlung: 6 Monate je 300 € monatlich
  • Restzahlung nach der Probezeit

👉 Besonders geeignet für:

  • internationale Fachkräfte
  • Positionen mit erhöhtem Integrationsaufwand

Ihr Vorteil:
Ein Teil des Honorars ist direkt an den erfolgreichen Verlauf der Probezeit gekoppelt


Preisgruppe C: planbare Kosten für Unternehmen

  • 2,0 Bruttomonatsgehälter
  • Zahlung: 12 monatliche Raten

👉 Ideal für:

  • kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
  • wachstumsorientierte Betriebe

Ihr Vorteil:
Die Kosten lassen sich einfach in Ihre monatliche Personalplanung integrieren


Vorteile unserer Personalvermittlung

Deutlich unter Marktpreis

Unsere Preise liegen klar unter den üblichen 15–20 % eines Jahresgehalts

Flexible Zahlungsmodelle

Sie wählen zwischen:

  • Einmalzahlung
  • Teilzahlung mit Probezeitbindung
  • monatlicher Ratenzahlung

Fokus auf nachhaltige Vermittlung

Wir berücksichtigen:

  • Integration neuer Mitarbeiter
  • langfristige Zusammenarbeit
  • wirtschaftliche Planbarkeit

Wichtige Hinweise zur Zusammenarbeit

Zur Sicherstellung einer fairen Abwicklung gilt:

Ein vermitteltes Beschäftigungsverhältnis wird auch dann als fortbestehend betrachtet, wenn es wirtschaftlich weitergeführt wird, zum Beispiel durch:

  • Wiedereinstellung nach Unterbrechung
  • Einsatz in anderen Filialen oder Standorten
  • kurzfristige Freistellungen

👉 In diesen Fällen bleibt der vereinbarte Honoraranspruch bestehen.


Warum Unternehmen mit uns arbeiten

✔ bewährtes Preismodell seit vielen Jahren
✔ von Unternehmen als fair und transparent bewertet
✔ besonders geeignet für KMU und wachsende Betriebe
✔ Erfahrung in der Vermittlung von Fachkräften – auch international


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