Bei Netzwerk Arbeit e.V. handelt es sich um eine Non-Profit-Organisation, die Unternehmen und Arbeitnehmern ein Netzwerk als gemeinsame Plattform zur Verfügung stellt. In der Öffentlichkeit erscheint es oft so, als ob sich mit Unternehmen und Arbeitssuchenden Fronten gegenüberstehen. Das dem nicht so ist, davon wollen wir Sie überzeugen und dabei behilflich sein, sich näher zu kommen. Unser Ziel ist, das Arbeitnehmer und Unternehmen am Ende unserer Tätigkeit zufrieden sein können.

Netzwerk Arbeit e.V. steht Ihnen als unabhängiger und unparteiischer Partner zur Verfügung, wenn Sie Mitarbeiter oder einen Arbeitsplatz suchen. Unabhängigkeit heißt für uns auch, dass wir nicht in Abhängigkeit von der Arbeitsagentur, Bildungsträgern oder sonstigen staatlichen und privaten Organisationen handeln. Sofern eine Zusammenarbeit stattfindet, dann mit dem gleichen Status, wie es bei Unternehmen und Arbeitssuchenden gehandhabt wird.

Eine Besonderheit ist, das wir Unternehmen und Personalvermittlern die Möglichkeit bieten, vollkommen kostenlos ihre Stellenausschreibungen und Ausbildungsplatzangebote auf unserer Homepage auszuschreiben. Arbeitssuchende bewerben sich in diesen Fällen direkt bei den Unternehmen, ohne das Netzwerk Arbeit e.V. daran beteiligt ist.

Personen auf Jobsuche erhalten ein umfangreiches und kostenloses Beratungs- und Dienstleistungsangebot zur Verfügung gestellt. Nur in wenigen Ausnahmefällen lässt es sich nicht vermeiden, das ein Honorar in Rechnung gestellt wird. Oft werden diese Kosten durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter übernommen, oder können bei der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden.

Unternehmen bieten wir die Möglichkeit, vollkommen kostenlos Stellenangebote auf unserer Homepage zu veröffentlichen, die zusätzlich in unserem Netzwerk verteilt werden. Werden wir durch Unternehmen mit der direkten Personalvermittlung beauftragt, wird nur bei einer erfolgreichen Vermittlung ein Honorar zur Kostendeckung berechnet.

Alle erzielten Einnahmen werden, wie bei einer Non-Profit-Organisation gesetzlich gefordert – nur dem Vereinszweck zugeführt und dementsprechend verwendet.

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