Ein aktuelles Beispiel zeigt, wie wir als neutraler Vermittler zwischen Kandidat, Behörde und Arbeitgeber schnell tragfähige Lösungen schaffen.
Ausgangslage
- Ein Bewerber reiste mit einem Visum nach §16a AufenthG zur Ausbildung als Pflegefachkraft ein.
- Der Ausbildungsvertrag wurde noch vor Beginn gekündigt – der ursprüngliche Aufenthaltszweck entfiel.
- Der Kandidat ist ausgebildeter Vermessungstechniker mit Berufserfahrung; seine Qualifikation ist in Deutschland teilweise anerkannt.
Unser Vorgehen
- Sichtung & Ordnung aller Nachweise (Anerkennungsbescheid, Lebenslauf, Visum, Arbeitgeber-Bestätigung).
- Antragspaket an die Ausländerbehörde mit zwei klaren Optionen:
- Hauptantrag: Wechsel auf Aufenthalt zur qualifizierten Beschäftigung (Beschäftigung als Vermessungstechniker).
- Hilfsantrag: Aufenthalt zur Ausbildungsplatzsuche – falls der Zweckwechsel nicht bewilligt wird.
- Koordination zwischen Behörde, Arbeitgeber und Kandidat (inkl. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt).
- Übergangslösung: Während der Prüfung konnte der Kandidat bis zu 20 Std./Woche arbeiten und seinen Lebensunterhalt sichern.
Ergebnis
- Die Behörde stellte einen Wechsel des Aufenthaltstitels in Aussicht; der Arbeitgeber kann den Kandidaten einsetzen.
- Der Kandidat arbeitet (Teilzeit im Übergang, perspektivisch Vollzeit) in seinem angestammten Beruf.
- Für alle Beteiligten entstand Planungssicherheit – schnell, rechtskonform und praxisnah.
Die böse Alternative
Ohne die schnelle und strukturierte Unterstützung hätte der Kandidat Deutschland wieder verlassen müssen.
Er wäre in seine Heimat zurückgekehrt – mit dem Risiko, dort arbeitslos zu sein.
Sein gekündigtes Ausbildungsverhältnis in Deutschland hätte er nicht einfach wieder aufnehmen können.
Alle bereits getätigten Investitionen (Reise, Vorbereitung, Sprachkurse) wären verloren gewesen,
und er hätte den gesamten Prozess von vorne beginnen müssen.
Genau hier zeigt sich der Unterschied: Mit professioneller Vermittlung konnte die Situation in eine Chance gewandelt werden.
Statt Perspektivlosigkeit gibt es nun einen konkreten Arbeitsplatz im erlernten Beruf – eine Lösung,
die ohne Begleitung kaum denkbar gewesen wäre.
Mit uns in der Mitte wird vieles klarer: Wir übersetzen Anforderungen, bündeln Nachweise und halten die Fäden zwischen Arbeitgebern und Behörden zusammen.
Warum sich diese Begleitung rechnet
- Zeitgewinn durch vollständige Anträge und klare Kommunikation.
- Kostenvorteil gegenüber langwierigen Neuverfahren im Ausland.
- Fachkräftebindung: Qualifikation wird dort eingesetzt, wo sie den größten Nutzen stiftet.
Lessons Learned
- Doppelte Gleise fahren: Hauptantrag (Beschäftigung) + Hilfsantrag (Ausbildungsplatzsuche) maximiert die Chancen.
- Anerkennung nutzen: Teilanerkennung + belegte Berufserfahrung sind oft ausreichend für den Einstieg im Privatsektor.
- Übergänge ermöglichen: Teilzeit während der Bearbeitung stabilisiert den Lebensunterhalt und erleichtert Integration.
Sie möchten ähnliche Fälle pragmatisch lösen oder benötigen Unterstützung bei Zweckwechsel, Anerkennung und Arbeitgeber-Onboarding?
Hinweis: Aus rechtlichen Gründen verzichten wir auf personenbezogene Angaben. Jeder Fall ist individuell; die genannten Schritte ersetzen keine Rechtsberatung, zeigen aber bewährte Vorgehensweisen aus der Praxis.
➡️ Weitere interessante Informationen finden Sie in unserem Inhaltsverzeichnis.