Fachkräfte aus dem Ausland: Wie Unternehmen Bedenken bei der Probezeit überwinden können
Viele Unternehmen in Deutschland sind bereit, Fachkräfte aus dem Ausland einzustellen, haben jedoch Bedenken, dass sich diese in der Probezeit nicht bewähren und entlassen werden müssen. Verständlicherweise möchten Unternehmer vermeiden, dass jemand sein Heimatland verlässt, um nach kurzer Zeit ohne Job dazustehen. Doch diese Sorge kann durch gezielte Maßnahmen gemindert werden – und es lohnt sich, darüber nachzudenken.
Warum die Probezeit für alle gilt
Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die Probezeit eine Phase des Kennenlernens ist – für beide Seiten. Jeder Mitarbeiter, ob aus Deutschland oder dem Ausland, hat in dieser Zeit die Gelegenheit, sich in das Unternehmen einzuarbeiten. Eine mögliche Entlassung ist nicht an die Herkunft gebunden und sollte immer auf objektiven Kriterien beruhen.
Wie Unternehmen ihre Bedenken verringern können:
- Mentorenprogramme: Durch die Einführung von Mentorenprogrammen können neue ausländische Mitarbeiter von erfahrenen Kollegen Unterstützung erhalten. Dies hilft, sprachliche und kulturelle Barrieren schneller zu überwinden und die Eingliederung ins Team zu fördern.
- Zusammenarbeit mit Integrationspartnern: Jobcenter, Bildungseinrichtungen oder spezialisierte Vereine bieten Unterstützung bei der Einarbeitung und Integration ausländischer Fachkräfte. Unternehmen können von dieser Expertise profitieren und so die Chancen auf einen langfristigen Erfolg erhöhen.
- Übergangslösungen bieten: Sollte eine Entlassung trotz aller Bemühungen notwendig werden, können Unternehmen dem Mitarbeiter durch Weiterbildungsangebote, Empfehlungen an andere Unternehmen oder Hilfestellungen bei der Neuorientierung unter die Arme greifen. Dies zeigt soziales Engagement und fördert ein positives Unternehmensimage.
Was passiert, wenn die Probezeit doch scheitert?
Selbst bei einer Entlassung während der Probezeit ist die ausländische Arbeitskraft in Deutschland nicht auf sich allein gestellt. Hier gibt es folgende Optionen:
- Arbeitslosengeld I: Wenn der Mitarbeiter bereits in Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dafür müssen mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Arbeit innerhalb der letzten 30 Monate nachgewiesen werden.
- Bürgergeld: Sollte kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen, könnte der ehemalige Mitarbeiter Bürgergeld beantragen, um die Übergangszeit finanziell zu überbrücken.
Fazit
Die Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland bringt wertvolle Potenziale ins Unternehmen. Durch die richtigen Unterstützungsmaßnahmen und eine offene Herangehensweise können mögliche Hürden in der Probezeit erfolgreich überwunden werden. Selbst im Falle einer Kündigung stehen dem Mitarbeiter in Deutschland verschiedene soziale Sicherungssysteme zur Verfügung, sodass Unternehmer sich keine Sorgen machen müssen, dass jemand ganz ohne Perspektive dasteht.