Hepatitis B – und das (fast) abrupte Ende einer Ausbildung

In der Pflegeausbildung gibt es klare gesetzliche Anforderungen – unter anderem in Bezug auf den Gesundheitszustand und den Nachweis bestimmter Impfungen und Infektionsfreiheit. Ohne diese Nachweise ist ein Ausbildungsbeginn in diesem sensiblen Bereich nicht möglich.

Ein Kandidat von uns hatte alle Bewerbungsverfahren durchlaufen, war angenommen worden und bereit, im neuen Ausbildungsbetrieb zu starten. Der letzte Schritt: eine medizinische Untersuchung mit Fokus auf Tauglichkeit und Infektionsschutz.

Dann kam der Schock. Das beauftragte Labor stellte eine akute Hepatitis-B-Infektion fest – ein Ergebnis, das nicht nur die Ausbildung gefährdete, sondern auch sofortige rechtliche Folgen hatte: Das Gesundheitsamt wurde informiert, eine Vorladung ging innerhalb kürzester Zeit ein.

Für den Kandidaten war das ein massiver Schock. Nicht nur, weil seine Ausbildung auf dem Spiel stand – sondern auch, weil er sich dieser Diagnose nicht erklären konnte.

Gemeinsam suchten wir schnellstmöglich fachärztliche Unterstützung. In einem spezialisierten Zentrum für Infektionskrankheiten in Kiel wurde eine erneute Laboruntersuchung durchgeführt. Das Ergebnis: Kein Hinweis auf Hepatitis B. Kein akuter Infekt. Höchstwahrscheinlich handelte es sich bei der ersten Probe um einen Laborfehler.

Erleichterung auf allen Seiten – doch auch Unverständnis, wie leicht eine Ausbildung beinahe an einem medizinischen Irrtum gescheitert wäre.

Für uns als Personalvermittler war es ein Lehrstück in Sachen Krisenmanagement, Kommunikation mit Behörden und vor allem: Begleitung in schwierigen Momenten. Denn genau dort zeigt sich, wie wichtig persönliche Betreuung und schnelle Reaktionen sind.

 

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