In der generalistischen Ausbildungsform, die zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist, werden drei Ausbildungsformen in eine zusammengefasst (Altenpflege, Krankenpflege, Kinderkrankenpflege). Erworben wird dann der europaweit anerkannte Berufsabschluss der generalistischen Pflegefachkraft, auch Pflegefachmann/-frau genannt. Die Ausbildung dauert drei Jahre und setzt einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss voraus. Beispielhaft für einen gleichwertigen Schulabschluss ist ein Hauptschulabschluss mit anschließender mindestens zweijähriger bestandener Berufsausbildung zu nennen. Da die Berufe in der Altenpflege sowohl physisch als auch psychisch herausfordernd sind, muss ein Bewerber gesundheitlich in der Lage sein, die Tätigkeiten auszuführen.
Die neue Ausbildung erfolgt gemäß den bundesgesetzlichen Bestimmungen. Während der Ausbildung werden die folgenden Kompetenzbereiche vermittelt:
- Pflegeprozesse und Pflegediagnostik verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
- Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten
- Intra- und Interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten
- Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
- Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen sowie Einstellungen reflektieren und begründen