Einige unserer Kandidaten waren der Meinung, dass man ein erworbenes Sprachzertifikat jedes Jahr erneuern muss. Dem ist nicht so. Wie die meisten Zeugnisse sind auch Sprachzertifikate für immer und ewig gültig. Das gilt zumindest, wenn Sie es benötigen, um ein Visum zu beantragen. So reicht auch ein 3 Jahre altes Sprachzertifikat, um ein Visum zu beantragen. Das hört sich doch schon einmal gut an, oder?
Doch es gibt eine Einschränkung:
Was für das Visum gilt, gilt nicht automatisch für ein Unternehmen, welches Sie einstellen möchte.
Seien Sie sicher, hier gilt: Je schlechter Ihre Sprachkenntnisse sind, umso geringer werden Ihre Chancen auf einen Job sein. Ebenso gilt, dass Sie kaum einen verantwortungsvollen Job als Fachkraft angeboten bekommen, wenn ihre Sprachkenntnisse nicht ausreichend sind.
Immerhin müssen Sie im Job nicht nur ihr Handwerk verstehen, sondern mit Kollegen, Kunden, Lieferanten, Behörden und vielen anderen Personen sprechen können. Um ein gutes Arbeitsergebnis abliefern zu können, sollten Sie ständig daran arbeiten, Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern.
Grundsätzlich ist das Sprachzertifikat ohne Einschränkungen gültig. Im Rahmen des Visumverfahrens muss die Botschaft allerdings sicherstellen, dass die Sprachkenntnisse immer noch bestehen. Insbesondere, wenn das Zertifikat älter als ein Jahr ist, kann die Botschaft Ihre Sprachkenntnisse durch ein persönliches Gespräch auf Deutsch mit Ihnen, erneut überprüfen.
Fazit:
Nur wer seine Sprachkenntnisse regelmäßig einsetzt und weiter schult, hat eine reelle Chance auf einen Arbeitsplatz.