Wenn junge Menschen aus Ländern wie Marokko eine Ausbildung in Deutschland beginnen möchten, stehen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung: das reguläre Visumverfahren mit Vorabzustimmung nach § 36 AufenthG oder das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG. Während § 36 oft bei sehr frühem Planungsbeginn ausreicht, bietet § 81a klare Fristen, gesteuerte Abläufe und höhere…
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