Heute früh erreichte uns ein Anruf zu einer Uhrzeit, in der es bei uns selten klingelt – die Personalchefin des Unternehmens, bei dem Herr Kushal Neupane seine zweitägige Probearbeit absolviert. Ihre Nachricht war eindeutig:
Noch vor Beginn des zweiten Tages hat sich der Betrieb entschieden, Herrn Neupane einen
Ausbildungsvertrag zum 01.09.2025 anzubieten.
Besonders beeindruckt hat die Personalchefin sein sicheres Auftreten und die inzwischen sehr guten Deutschkenntnisse.
Zur Einordnung: Herr Neupane musste sein Orientierungsstudium einst beenden – nicht wegen der Noten in Naturwissenschaften (die waren top), sondern aufgrund fehlender Sprachsicherheit. Dass er heute so souverän kommuniziert, ist das Ergebnis harter Arbeit und gezielter Vorbereitung.
Probetage: 21. & 22.08.
Start Ausbildung: 01.09.2025
Was jetzt wichtig ist – und warum sich Arbeitgeber entspannen können
Die Personalchefin fragte offen, womit sie bei einem nicht‑EU-Auszubildenden in Sachen Arbeitserlaubnis rechnen müsse. Unsere Antwort: Keine Sorge. Uns liegt eine
schriftliche Vollmacht vor, sodass wir alle Schritte bei Ausländerbehörde und
Agentur für Arbeit im Namen des Kandidaten übernehmen. Für das Unternehmen heißt das:
Unterschriebener Ausbildungsvertrag genügt – den Rest regeln wir.
Wie wir dorthin gekommen sind
- Professionelle, deutsch standardisierte Bewerbungsunterlagen inkl. Referenzschreiben
- Recherche und Ansprache von hunderten passenden Unternehmen im Namen des Kandidaten
- Gezielte Vorbereitung: Übungsblatt, Probetages‑Leitfaden, Checkliste & Dankes‑E‑Mail
Ein starkes Beispiel dafür, wie Fleiß, Struktur und Arbeitgeber‑Engagement zusammenkommen – und wie aus einer auslaufenden Visumsituation eine echte, nachhaltige Perspektive wird.
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